Aktive Sterbehilfe - ja oder nein?
In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe verboten. Lediglich in den Niederlanden ist es Ärzten unter strengen Bedingungen erlaubt, unheilbar Kranke und stark leidende Menschen zu töten, wenn die Patienten darum bitten.
Für eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland setzt sich die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ein. Jeder unheilbare Kranke soll das Recht haben, »über sein Leben sowie über Art, Umfang, Fortsetzung oder Abbruch medizinischer Maßnahmen, soweit es sein Zustand zulässt, selbst zu bestimmen«. Zugleich wird vor einer fremdbestimmten Sterbe-Nachhilfe bei nicht mehr einwilligungsfähigen Menschen gewarnt. In vielen Fällen werde ein Behandlungsabbruch durch Ärzte verfügt, ohne dass Angehörige oder gar Patienten in Entscheidungsprozesse einbezogen würden. Eine Studie belege, dass die meisten Deutschen aus moralischen und ethischen Gründen für aktive Sterbehilfe seien.
Dem widerspricht die Deutsche Hospiz Stiftung (DHS), die sich auf eine Emnid-Umfrage stützt, nach der sich zwei Drittel der Befragten dagegen und für den Einsatz von Palliativmedizin und Hospizarbeit aussprachen. Ihr geht es darum, unheilbar kranken und sterbenden Menschen ein würdevolles Leben bis zum Ende zu ermöglichen, nicht durch den Einsatz maximaler Technik, sondern durch effiziente Schmerztherapie. Ebenso wichtig sind ihr Hilfen für die psychischen, sozialen und seelsorglichen Nöte der Sterbenden und ihrer Angehörigen. Die DHS befürchtet, aktive Sterbehilfe würde zu einer radikalen Entsolidarisierung führen. Schwerstkranke gerieten unter unverantwortlichen Druck, wenn sie sich fragen müssten, ob sie Angehörigen und Gesellschaft zu sehr zur Last fallen. Es bestehe die Gefahr, aus Kostengründen entsorgt zu werden. Dem Missbrauch werde Tür und Tor geöffnet.
Für Patienten wie Ärzte besteht eine große Rechtsunsicherheit, wenn bereits eingeleitete Maßnahmen abgebrochen werden, wenn sie gegen den Willen eines Sterbenden erfolgen und nur noch eine sinnlos gewordene Leidensverlängerung bedeuten. Deutsche Gerichte entscheiden in solchen Fällen höchst unterschiedlich. Eine großzügige Schmerztherapie und ein vom Sterbenden gewünschtes friedliches Hinüberdämmern kann strafrechtlich relevante Vorwürfe nach sich ziehen. Wie aber kann ein Missbrauch verhindert werden? Wann hört Sterbehilfe auf, wann ist es Mord?
Bereits ein falscher Befund kann einen unschuldigen Menschen zum Täter machen. Ein Missbrauch ist im Nachhinein kaum zu beweisen, meinte Professor Daldrup, Präsident der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie. Von 4500 Fällen aktiver Sterbehilfe der letzten Jahre in den Niederlanden befänden sich 1000 in einer »Grauzone«, die mehrdeutige Annahmen zuließen. Die forensische Toxikologie verfüge bislang über keine Methode, eine Vergiftung eindeutig als Todesursache zu belegen.
Die DGHS begründet ihre Forderung nach aktiver Sterbehilfe auch mit den menschenunwürdigen Sterbebedingungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Damit, so kontert die DHS, würde den Kostendrückern im Gesundheitswesen Vorschub geleistet. Es dürfe nicht darum gehen, meint die Ärztin Monika Schweihoff, die Schwerstkranken möglichst billig für die Krankenkassen zu entsorgen. Das Problem sei unser Gesundheitswesen mit seinen unwürdigen Zuständen. Sie wendet sich gegen Schei...
Für eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland setzt sich die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ein. Jeder unheilbare Kranke soll das Recht haben, »über sein Leben sowie über Art, Umfang, Fortsetzung oder Abbruch medizinischer Maßnahmen, soweit es sein Zustand zulässt, selbst zu bestimmen«. Zugleich wird vor einer fremdbestimmten Sterbe-Nachhilfe bei nicht mehr einwilligungsfähigen Menschen gewarnt. In vielen Fällen werde ein Behandlungsabbruch durch Ärzte verfügt, ohne dass Angehörige oder gar Patienten in Entscheidungsprozesse einbezogen würden. Eine Studie belege, dass die meisten Deutschen aus moralischen und ethischen Gründen für aktive Sterbehilfe seien.
Dem widerspricht die Deutsche Hospiz Stiftung (DHS), die sich auf eine Emnid-Umfrage stützt, nach der sich zwei Drittel der Befragten dagegen und für den Einsatz von Palliativmedizin und Hospizarbeit aussprachen. Ihr geht es darum, unheilbar kranken und sterbenden Menschen ein würdevolles Leben bis zum Ende zu ermöglichen, nicht durch den Einsatz maximaler Technik, sondern durch effiziente Schmerztherapie. Ebenso wichtig sind ihr Hilfen für die psychischen, sozialen und seelsorglichen Nöte der Sterbenden und ihrer Angehörigen. Die DHS befürchtet, aktive Sterbehilfe würde zu einer radikalen Entsolidarisierung führen. Schwerstkranke gerieten unter unverantwortlichen Druck, wenn sie sich fragen müssten, ob sie Angehörigen und Gesellschaft zu sehr zur Last fallen. Es bestehe die Gefahr, aus Kostengründen entsorgt zu werden. Dem Missbrauch werde Tür und Tor geöffnet.
Für Patienten wie Ärzte besteht eine große Rechtsunsicherheit, wenn bereits eingeleitete Maßnahmen abgebrochen werden, wenn sie gegen den Willen eines Sterbenden erfolgen und nur noch eine sinnlos gewordene Leidensverlängerung bedeuten. Deutsche Gerichte entscheiden in solchen Fällen höchst unterschiedlich. Eine großzügige Schmerztherapie und ein vom Sterbenden gewünschtes friedliches Hinüberdämmern kann strafrechtlich relevante Vorwürfe nach sich ziehen. Wie aber kann ein Missbrauch verhindert werden? Wann hört Sterbehilfe auf, wann ist es Mord?
Bereits ein falscher Befund kann einen unschuldigen Menschen zum Täter machen. Ein Missbrauch ist im Nachhinein kaum zu beweisen, meinte Professor Daldrup, Präsident der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie. Von 4500 Fällen aktiver Sterbehilfe der letzten Jahre in den Niederlanden befänden sich 1000 in einer »Grauzone«, die mehrdeutige Annahmen zuließen. Die forensische Toxikologie verfüge bislang über keine Methode, eine Vergiftung eindeutig als Todesursache zu belegen.
Die DGHS begründet ihre Forderung nach aktiver Sterbehilfe auch mit den menschenunwürdigen Sterbebedingungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Damit, so kontert die DHS, würde den Kostendrückern im Gesundheitswesen Vorschub geleistet. Es dürfe nicht darum gehen, meint die Ärztin Monika Schweihoff, die Schwerstkranken möglichst billig für die Krankenkassen zu entsorgen. Das Problem sei unser Gesundheitswesen mit seinen unwürdigen Zuständen. Sie wendet sich gegen Schei...
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