Solidaritätsabgabe
Diese Abgabe, die seit dem 1. Juli 1991 bei Lohn- und Einkommenssteuern erhoben wird, soll - so der Streit um das Steueränderungsgesetz die Weichen nicht anders stellt -, am 30. Juni 1992 auslaufen. Bis dahin kassiert der Bundesfinanzminister weiter zusätzlich 7,5 Prozent Steuern auf die Lohnsteuer. Der als Jahresausgleich zugestandene Extra-Tariffreibetrag von 600 DM (Alleinstehende) bzw. 1200 DM für Verheiratete wird bei Lohn- und Gehaltsempfängern bereits berücksichtigt. Er sollte aber bei Lohnsteuerjahresausgleichen unbedingt wieder auftauchen, da sonst die Rechnung nicht stimmt und Sie eventuell zuviel Steurn zahlen müssen.
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.