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Solidaritätsabgabe

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Diese Abgabe, die seit dem 1. Juli 1991 bei Lohn- und Einkommenssteuern erhoben wird, soll - so der Streit um das Steueränderungsgesetz die Weichen nicht anders stellt -, am 30. Juni 1992 auslaufen. Bis dahin kassiert der Bundesfinanzminister weiter zusätzlich 7,5 Prozent Steuern auf die Lohnsteuer. Der als Jahresausgleich zugestandene Extra-Tariffreibetrag von 600 DM (Alleinstehende) bzw. 1200 DM für Verheiratete wird bei Lohn- und Gehaltsempfängern bereits berücksichtigt. Er sollte aber bei Lohnsteuerjahresausgleichen unbedingt wieder auftauchen, da sonst die Rechnung nicht stimmt und Sie eventuell zuviel Steurn zahlen müssen.

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