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  • Brandenburg
  • Kabinett verabschiedete Schengener Abkommen / „Pro Asyl“: Vertrag gegen Flüchtlinge gerichtet

Koalition uneins über Grundgesetzänderung

  • Lesedauer: 2 Min.

Bonn (ADN/dpa/epd/Reuter/ND). Der Streit um das Asylrecht und die Frage einer Grundgesetzänderung hat die Bonner Koalition entzweit. Bei der Verabschiedung des Schengener Abkommens am Mittwoch im Kabinett gaben die der Union angehörenden Bundesminister und die Ministerriege der FDP zwei unterschiedliche Protokollerklärungen zur umstrittenen Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung ab. Die Unionsminister vo-

tierten bei diesem ungewöhnlichen Vorgehen für eine Änderung des Artikels 16 und das darin garantierte Grundrecht auf Asyl für politische Verfolgte. Dagegen dokumentierten die FDPt-Minister ihren Widerstand gegen einen Eingriff in die Verfassung.

FDP-Fraktionsvorsitzender Sohns bezeichnete das Verhalten der Union als „koalitionsunfreundlichen Akt“ und warf ihr wähl tak-

tisches Manöver vor. Er rechne damit, daß die Gespräche über die Asylproblematik nach den Landtagswahlen am 5. April intensiver werden.

Die Flüchtlingsorganisation „Pro Asyl“ hat das Schengener Abkommen als „ersten internationalen Vertrag nach dem Zweiten Weltkrieg, der gegen Flüchtlinge gerichtet ist“, kritisiert. Es diene als Vorwand, den Artikel 16 des

Grundgesetzes in seiner Substanz zu verändern, erklärte Pro-Asyl-Sprecher Leuninger. Durch die Einführung einer gemeinsamen Visa-Pflicht, die Abweisung von Flüchtlingen an den Außengrenzen der EG und die Bestrafung von Fluggesellschaften, die Flüchtlinge ohne Dokumente befördern, solle die Abschottung Europas erreicht werden.

(Betrachtung Seite 2)

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