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men werden die laufenden Beiträge, die der Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende während der Dienstzeit zu entrichten hat. Grundlage ist der Durchschnitt der in den letzten zwölf Monaten vor dem Wehrdienst eingezahlten Summe. Zu beachten ist, daß der Versicherungsvertrag mindestens noch drei Jahre nach Ende des Wehrdienstes weiterbestehen muß. Sonst fordert der Bund die Beiträge zurück.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/349029.in-i-ii-lh-n-g.html

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