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Auch für Arbeitslose

Die Eltern arbeitsloser Jugendlicher können länger als üblich Kindergeld erhalten. Voraussetzung ist, daß der Jugendliche wegen fehlender Ausbildungsplätze die Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann bzw. daß er arbeitslos ist und für eine Vermittlung zur Verfügung steht. In diesen Fällen wird das Kindergeld bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres gezahlt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/349035.auch-fuer-arbeitslose.html

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