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Volkseigentum „darf“ zurückgekauft werden

Darin sieht die Landesregierung einen ersten Erfolg in Richtung künftiger Nutzung. Mit Rücksicht auf die militärischen Belastungen des Landkreises in der Vergangenheit und die strukturpolitischen Schwächen habe ich den Bundesminister der Verteidigung gebeten, auf eine militärische Nutzung des Flugplatzes Altenburg/Nobitz zu verzichten und ihn für eine zivile Nutzung freizugeben, teilte Innenminist...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/349059.volkseigentum-bdarfl-zurueckgekauft-werden.html

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