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Redlichkeit

Wenn ein Autofahrer von seiner Kaskoversicherung einen Schaden ersetzt verlangt, spricht zu seinen Gunsten eine „Redlichkeitsvermutung“, daß der Versicherungsfall nicht vorgetäuscht oder mutwillig herbeigeführt wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main festgestellt. Dem Besitzer eines Wohnmobils wurden über 11 000 DM Ersatz für Sturmschäden am Fahrzeug zugesprochen. Die V...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/351631.redlichkeit.html

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