Vorsicht bei Selbstbehandlung

Seit 1987 sind von der Gesundheitspolitik immer wieder Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung beschlossen worden, die u.a. verschiedene Medikamente zum Selbstkauf bestimmen. Nun wurden schon immer Arzneien ohne Rezept im Rahmen der Selbsttherapie gekauft, und bei leichten Störungen der Befindlichkeit ist das auch sinnvoll. Aber wo sollte man Grenzen erkennen? Am häufigsten werden in den Apotheken Schmerzmittel erworben. Zahn-, Kopf- und Gelenk- oder Muskelschmerzen werden wohl die häufigsten Gründe dafür sein. Nur Patienten, die über lange Zeit in konstanter Stärke über Schmerzen klagen, deren Ursache zweifelsfrei abgeklärt wurde, können eine solche Selbstbehandlung durchführen. Tritt ein Schmerz neu auf, so muss immer die Herkunft untersucht werden. Ist die Ursache klar, z.B. eine Zerrung oder Prellung, kann natürlich mit Tabletten oder einer Einreibung, die ja ohnehin meistens selbst zu tragen ist, kurzzeitig für Linderung gesorgt werden. Dauert der Schmerz aber länger als gewöhnlich, und vor allem wenn der Auslöser nicht klar ist, so sollte immer eine fachliche Abklärung erfolgen. Einreibungen werden auch oft gegen das verbreitete Krampfaderleiden gekauft. Um es zu beheben, sind immer noch Heparinsalben beliebt und verbreitet. Sie richten auch keinen Schaden an. Die Basisbehandlung besteht aber in der Kompression durch entsprechende Strümpfe oder Verbände, Medikamente sind in ihrer Wirksamkeit eher umstritten. Bei Erkältungen oder unkomplizierten Infektionen der oberen Luftwege dürfen Husten-, Schnupfen- und Rachenmedikamente nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verordnet werden, folgerichtig gehen viele direkt zur Apotheke. Bestehen die Symptome länger als 3 bis 4 Tage oder in deutlicher Intensität, so sollte zum Ausschluss einer Komplikation (z.B. Lungenentzündung) eine ärztliche Kontrolle erfolgen. Die beste Behandlung bei Virusinfekten be...

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