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Private Arbeitsvermittlung - was darf sie kosten?
Wer Arbeit sucht, hat in aller Regel ein hartes Stück Arbeit vor sich. Denn eine neue Stelle zu finden, ist auf dem heutigen Arbeitsmarkt nicht leicht. Mit der Suche nach dem passenden Job können Arbeitslose seit dem letzten Jahr nicht nur das Arbeitsamt, sondern auch private Vermittler beauftragen. Anders als das Arbeitsamt verlangen diese Anbieter allerdings Entlohnung für ihre Arbeit. Die Verbraucher-Zentrale NRW zeigt, was eine Vermittlung kostet und worauf geachtet werden sollte, wenn ein privater Arbeitsvermittler beauftragt wird:
Vermittler und Arbeitssuchender müssen einen schriftlichen Vertrag abschließen. Darin wird unter anderem die Vergütung des Vermittlers vereinbart. Gezahlt werden muss allerdings nur, wenn die Vermittlung erfolgreich ist - also ein Arbeitsvertrag zu Stande kommt. Die Vergütung darf inklusive Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer 2500 Euro nicht überschreiten. Ist der Arbeitssuchende erst drei Monate arbeitslos, beträgt die Grenze 1500 Euro. Vorschüsse darf ein Vermittler weder verlangen noch entgegennehmen.
Haben Arbeitslose Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe und sind nach einer Arbeitslosigkeit von drei Monaten noch nicht vermittelt, besteht Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt. Dieser wird nach einer Arbeitslosigkeit von bis zu sechs Monaten in Höhe von 1500 Euro ausgestellt, nach sechs bis neun Monaten über 2000 Euro, nach mehr als neun Monaten über 2500 Euro.
Grundsätzlich gilt: Auch Beschäftigte einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassung haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein.
Weitere Informationen für alle, die sich über Arbeitslosigkeit und Auswege aus der Krise informieren wollen, bietet der neu aufgelegte Ratgeber »Arbeitslos - was nun?«, den die Verbraucherzentralen in Zusammenarbeit mit der Fernsehredaktion ARD-Ratgeber Recht herausgeben. Das Buch informiert Arbeitslose anhand zahlreicher Fälle und Beispiele aus der Praxis über ihre Rechte und Pflichten und gibt Tipps, wie die Chancen auf Vermittlung in einen Job verbessert werden können. Anregungen rund um Ausbildung, Weiterbildung und Förderungen runden das Informationspaket ab.
Den Ratgeber »Arbeitslos - was nun?« gibt's für 8,50 Euro in den Beratungsstellen aller Verbraucherzentralen.
Für zusätzlich zwei Euro für Porto und Versand kommt er - gegen Rechnung - auch ins Haus.
Bestelladresse: Verbraucher-Zentrale NRW, Zentralversand, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf.
Oder telefonisch unter 0180/500 14 33, Fax: 0211/ 38 09- 235, eMail: publikationen@v...
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