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Fall 3: Emma Pittack

Die inzwischen verstorbene Emma Pittack wurde von einem DDR-Gericht wegen „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ zu 2 Jahren Freiheitsentzug und der Einziehung des Vermögens verurteilt. Hintergrund: Die Verurteilte führte zur Nazizeit einen Gemüsehandel. Sie war zwar nicht in einer faschistischen Organisation aktiv, doch profitierte sie von der Verschleppung der Zwangsarbeiter nach Deu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/372135.fall-emma-pittack.html

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