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Staatsvertrag von Bund und neuen Ländern?

Das kann auch auf staatsrechtlichem Wege geschehen, z. B. durch einen Staatsvertrag zwischen dem Bund einerseits und den fünf neuen Bundesländern sowie Berlin andererseits, der den EV ablöst oder einer Revision unterzieht. Ein solcher neuer Einigungsvertrag müßte in aller Öffentlichkeit vorbereitet, von Bundestag und Bundesrat sowie von den betreffenden Landesparlamenten mit einer für Verfassungsä...

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