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Ist der Einigungsvertrag null und nichtig?

Im Zusammenhang mit den Initiativen zur Gründung von Komitees für Gerechtigkeit ist es zu einem anregendes Streit über die Haltung zum Einigungsvertrag gekommen. Wolfgang Harich (siehe ND vom 31. Juli 1992, Seite 6) ist es zu wenig, bloß für die Einhaltung des Vertrags, gegen Fehlinterpretationen und für Zusatzvereinbarungen einzutreten und die Gültigkeit des Vertrags an sich außer Zweifel zu lass...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/372209.ist-der-einigungsvertrag-null-und-nichtig.html

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