Das AFG kennt überhaupt keine Altersgrenzen
Fortbildung und Umschulung sind nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) definiert. Fortbildung baut, wie der Name sagt, auf vorhandene Qualifikationen und berufliches Wissen auf. Umschulung bedeutet völlige berufliche Neuorientierung. Frauen sind gut beraten, an ihren bisherigen Beruf bzw. ihre Tätigkeit anzuknüpfen und ihre Kenntnisse durch Fortbildungskurse auszubauen. Finden sie eine neue Arbeitsstelle, werden ihre ...
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