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56er Ungarn-Taten Kriegsverbrechen?
Budapest (dpa/ND). Um die Beteiligung an der Niederschlagung des ungarischen Volksaufstandes von 1956 und die folgenden Repressionen im nachhinein gerichtlich verfolgen zu können, sollen sie als Krlegsverbrechen gelten. Einen entsprechenden Gesetzes-'eivtwürf nai*die Regierung“in Budapest im Parlament eingebracht. Begründung des Justizministers: Nach internationale Konventionen können Straft...
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