- Ratgeber
- Nachlass
Bausparen und erben
Auch Bausparverträge gehören hin und wieder zum Nachlass. Ob man als Erbe oder Begünstigter zu einem solchen Vertrag kommt - der neue Inhaber hat freies Verfügungsrecht über den Bausparvertrag. Er kann über die prämienbegünstigten Bausparverträge sogar vor Ablauf der steuerlichen Bindefrist verfügen - z. B. den Bausparvertrag kündigen und sich das Guthaben auszahlen lassen, ohne dabei die staatlichen Zuschüsse wie Arbeitnehmersparzulage und/oder Wohnungsbauprämie zu verlieren.
Der Unterschied zwischen dem Begünstigten und dem Erben besteht darin, dass der Begünstigte unmittelbar und ungeachtet der gesetzlichen Erbfolge in alle Rechte und Pflichten des Bausparvertrages eintritt. Gibts keinen Begünstigten, fällt der Bausparvertrag in den Nachlass.
Der Erbe hingegen muss Rücksicht nehmen auf die Ansprüche von Miterben. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, kommt es mitunter zu Streitigkeiten. Der Erbe braucht außerdem, um über den Vertrag zu verfügen, einen Erbschein, der beim Amtsgericht beantragt werden muss - und das kann dauern. Der Verband der Privaten Bausparkassen empfiehlt daher, bei Abschluss eines Bausparvertrages eine begünstigte Person für den Todesfall des Bausparers anzugeben. Die so genannte Ablebensbegünstigung beschleunigt die Verfügungsgewalt über den Vertrag. Ein Widerruf der Begünstigung ist möglich, muss der jeweiligen Bausparkasse jedoch schriftlich mitgeteilt werden.
Bestimmte der Bausparer keinen Begünstigten, sind weder Verwandte noch Eh...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.