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Geht denn das rechtlich?

Ja. Solche außerordentlichen Kündigungen sind nach dem Kündigungsschutzgesetz dann möglich, wenn ganze Betriebsabteilungen geschlossen werden und es absolut keine anderen Arbeitsmöglichkeiten weiter gibt. Aber das ist sehr zu bezweifeln,--ich-z.Br habe als gelernter Werkzeugbauer 26 Jahre hier gearbeitet: Aufgrund unserer lauf enden Mahnungen an die Geschäftsführung gibt es jedoch Querelen: Außer ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/427101.geht-denn-das-rechtlich.html

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