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  • Ab 1. Juli wird Verbrauchsdatum eingeführt

Verwirrung der Kunden

Berlin (ADN/ND). Bei leichtverderblichen Lebensmitteln kann per 1. Juli anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums nach EG-Recht ein Verbrauchsdatum angegeben werden. Die Angabe bleibt allerdings dem Hersteller überlassen, wie die Verbraucherzentrale Berlin jetzt mitteilte. In Frage dafür kommen nach Angaben des Vereins Mil...


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