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Beleidigung kann Arbeitsplatz kosten

Ungerechte Behandlung im Betrieb kann schon mal die Emotionen hoch gehen lassen. Was sich dann Arbeitnehmer untereinander an den Kopf werfen oder gegen den Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte äußern, kann sie den Arbeitsplatz kosten. Die Arbeitsgerichte sanktionieren solche Reaktionen von Arbeitgebern und Vorgesetzten. Allerdings ist längst nicht jeder Missgriff in der Wortwahl ein Entlassungsgrund. Das...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/43227.beleidigung-kann-arbeitsplatz-kosten.html

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