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Geteiltes Eigentumsrecht?

Offensichtlich trifft das auf Ostbürger nicht zu. Haben sie nicht Anspruch auf Anteilsrechte am Wohnungsfonds, unabhängig von den bisher ebenfalls nicht gewährten Anteilsrechten am Vermögen der volkseigenen Betriebe? Im Westen zahlen Eigentümer keine Miete, also müssen Mietfragen mit den Ost-Eigentümern zumindest beraten und gemeinsam mit ihnen beschlossen werden. Erst wenn die Wohnungsgesellschaf...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/435484.geteiltes-eigentumsrecht.html

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