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Urteil gegen Hausbesitzer wurde bestätigt

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(ADN). Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines 51jährigen Hauseigentümers aus Berlin zu fünf Jahren und neun Monaten Freiheitsentzug wegen Herbeiführung einer Gasexplosion und Nötigung bestätigt. Die Revision des Angeklagten wurde verworfen, teilte am Montag die Justizpressestelle Moabit mit. Die 11. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hatte es als bewiesen angesehen, daß der bis zuletzt leugnende Angeklagte in seinem Haus in der Greif enhagener Straße in Prenzlauer Berg eine Gasexplosion herbeiführen wollte. Wie durch ein Wunder war nur der Gaszähler einer Mieterin in die Luft geflogen.

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