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Welche Größe maßgebend?

Meine Wohnfläche betrug laut Mietvertrag vor Modernisierungsmaßnahmen 49,09 Quadratmeter. Nach Anbau eines Balkons wurden 49,49 Quadratmeter angegeben. Eigene Nachprüfungen ergaben, dass die Wohnung nur 48,41 Quadratmeter groß ist. Der Vermieter meint, die Flächenangabe im Mietvertrag sei nur eine Objektbeschreibung, eine Änderung der Miethöhe käme nicht in Frage. Jetzt soll ich einer Mieterhöhung...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/45453.welche-groesse-massgebend.html

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