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Wer zählt zu den „Leitenden“?

cherausschuß der leitenden Angestellten, wählen. Das hat für den noch amtierenden Betriebsrat und den Wahlvorstand einige Konsequenzen bei der Wahlvorbereitung. So sind bei der Anfertigung der Wählerlisten und der Feststellung der Beschäftigtenzahl des Betriebs die leitenden Angestellten nicht mitzuzählen. Nur in Fällen, die das Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich nennt (z.B. §§105,107 Abs. 1 u...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/468675.wer-zaehlt-zu-den-bleitendenl.html

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