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  • Pflichtberatung brachte ostdeutsche Frauen nicht von Schwangerschaftsabbruch ab

Entscheidung nach schwierigem inneren Kampf

Die nach dem Karlsruher Urteil zum Abtreibungsparagraphen 218 vorgeschriebenen Pflichtberatungen können ostdeutsche Frauen nicht von einem Schwangerschaftsabbruch abbringen. Die meisten Frauen bestehen auch nach den Beratungen auf einem Abbruch, ergab eine dpa-Umfrage bei Sozialministerien, Beratungsstellen und Krankenkassen. Das Gros der Frauen komme nach schwieriger innerer Auseinandersetzung mit dem festen Vorsatz abzutreiben, so eine Sozialarbeiterin in^einer Neubrandenburger Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt. Die Häufigkeit der Abtreibungen hat sich seit In-

krafttreten des neuen Rechts in den einzelnen Regionen unterschiedlich entwickelt, ist im wesentlichen aber zurückgegangen. Nach An...


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