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  • Brandenburg
  • Scheitert ein Gastspiel am fehlenden Visum?

Türkischer Künstler kann nicht einreisen

  • Lesedauer: 1 Min.

(ND). Mjt einem offenen Brief hat sich eine Berliner Veranstaltergesellschaft an die Ausländerbehörde gewandt. Auf den ersten Blick geht es um eine unerledigte Visa-Angelegenheit, doch dahinter verbirgt sich eine massive Behinderung des kulturellen Kennenlernens anderer Völker.

Die Gesellschaft organisiert Begegnungen aller Art, insbe-

sondere türkische Kulturveranstaltungen. Mitte November lud sie den türkischen Musiker Volkan Arslan zu einem Gastspiel nach Berlin ein. Die entsprechenden Unterlagen wurden in der Türkei bei einer Außenstelle der dortigen deutschen Botschaft eingereicht. Im Januar bekam Arslan die Mitteilung, daß der Vorgang in Berlin bei der Ausländerbehörde bearbeitet werde. Als

die Berliner Veranstalter Anfang Februar dort nachfragten, erklärte man ihnen, daß die Behörde wegen starker Arbeitsüberlastung noch nicht zur Bearbeitung gekommen und nicht abzusehen sei, wann dies erfolgen kann. Der Visum-Antrag werde wie der eines jeden Einreisenden behandelt und liege deshalb auf Halde.

Für die Veranstalter ist dies ein Skandal, wenn künstlerische Aktionen an bürokratischen Mängeln in der Ausländerbehörde scheitern sollten, und so die kulturellen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei belastet werden. Deshalb fordern sie eine sofortige Regelung der Angelegenheit.

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