»Ärztlicher Befund über die Ausführung einer Entmannung«

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.
Der ärztliche Befund vom 12. November 1940 über die Ausführung einer Entmannung registriert, dass der Eingriff bei dem Arbeiter Walter Weimar Kluge regelrecht verlief und die Wunde in sieben Tagen heilte. Davor wog er 52,5 Kilo, danach 53,5 Kilo. Ansonsten ist in den Akten noch vermerkt, dass der Mann zum ersten Mal mit 17 onanierte. »Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft.« So sagte es der Paragraf 175 vom 28. Juli 1935. Die »175er«, wie Schwule abgestempelt wurden, mussten zur Nazizeit mit hohen Zuchthausstrafen rechnen, wurde ihre Sexualität bekannt. Nach der Haft folgte in der Regel das Konzentrationslager. Eine Ausstellung im Foyer des Moabiter Kriminalgerichts beschreibt in Dokumenten die Schicksale Homosexueller in Mitte. Eine große Polizei- und Justizmaschinerie hatte sich auf die Verfolgung von Schwulen spezialisiert. Es gab Polizeisonderdezernate und Gerichtskammern zur schnellen Aburteilung Homosexueller. Eine Denunziation genügte, nicht selten war es Missgunst unter Kollegen, Hausbewohnern oder Soldaten, die zur Aburteilung führte. 77 Treffpunkte in Gaststätten, Kinos, Tanzlokalen und Bedürfnisanstalten waren rund um den Alexanderplatz aufgelistet. Die SS hatte 1942 für diese Plätze spezielle Verbote erlassen, sich dort in SS-Uniform sehen zu lassen. Liebesbriefe Betroffener offenbaren die seelischen Qualen, unter denen Homosexuelle gelitten haben und welchen Repressalien sie ausgesetzt waren. Schlimmer noch als der polizeiliche und juristische Druck war für viele das gesellschaftliche Klima, die zerstörende Angst, entdeckt und bloßgestellt zu werden. Ein besonderes Kapitel ist dem Stabschef der SA, Ernst Röhm, gewidmet, den Hitler 1934, als er ihm zu gefährlich wurde, aus dem Weg räumen ließ und die SA zugunsten der Wehrmacht entmachtet wurde. In der DDR galt von 1950 bis 1957 der Homosexuellen-Paragraf aus der Vornazizeit. Danach wurde »normale« Homosexualität nicht mehr bestraft. In der alten Bundesrepublik galt die Nazifassung des Paragrafen 175 bis zum Ende der 60er Jahre. Zwischen 1969 und 19...

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