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Wasserleitung gebrochen - Stadtwerke müssen zahlen
1992 brach eine städtische Hauptwasserleitung, die unter der Straße verlegt war. Das Wasser überflutete unter anderem das Grundstück eines Unternehmers. Grundstück, Gebäude und Maschinen des Textilveredelungsbetriebs wurden schwer in Mitleidenschaft gezogen. Die Schäden gingen in die Hunderttausende. Die Stadtwerke boten den betroffenen Anwohnern Entschädigung nach dem Haftpflichtgesetz an: Es re...
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