Geldstrafe im Rotlichtprozeß
Mittäter muß 4 000 DM wegen Beseitigung der Waffen zahlen
(ADN). Wegen Strafvereitelung wurde am Montag der 37jährige Uwe F. im Cottbuser Rotlichtprozeß zu einer Geldstrafe in Höhe von 4 000 Mark verurteilt. Das Gericht befand ihn für schuldig, die Tatwaffen der drei Hauptangeklagten beiseite geschafft zu haben. F., der als Geschäftsführer einer Diskothek arbeitet, will die Pistolen und eine Schrotflinte in die Spree bei Frauendorf nahe Cottbus geworfen haben. Gegenüber der Polizei hatte er dafür mehrere Orte genannt, die
Waffen wurden aber bislang nicht gefunden.
Drei Männer aus dem Kölner Zuhältermilieu hatten am 31. Mai 1993 den Cottbuser Nachtclub „Zur Rennbahn“ überfallen und auf den 27jährigen Ex-Juniorenweltmeister im Ringen, Dieter S., geschossen. Das Opfer verblutete.
Die Staatsanwaltschaft geht bei Hans F. und Peter H. von versuchtem und bei Richard N. von vollendetem Totschlag aus. F. beschuldigte den Nachtclubbesitzer Klaus M., den Streit im Milieu verursacht zu
haben. Nach Angaben von F. soll der „Rennbahn“-Chef Mitarbeiter der Cottbuser Stadtverwaltung bestochen haben, um sein erstes noch illegales Stundenhotel betreiben zu können und die Genehmigung für ein offizielles Bordell, die „Rennbahn“, zu erhalten. Zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätten Geld, freie Getränke und freie Besuche bei Prostituierten erhalten. Auf Veranlassung von M. soll die Behörde auch versucht haben, das Konkurrenzunternehmen „Tiffany“ zu schließen.
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