Bonus-Stempel unrechtmäßig verweigert
Einzelne Zahnärzte nutzten Verunsicherung von Patienten zu ihren Gunsten
Bei der Techniker-Krankenkasse sind einzelne Beschwerden eingegangen, nach denen Versicherten bei einem Zahnarztbesuch der Stempel im so genannten Bonusheft verweigert wurde. Den sollten die Patienten erst bekommen, wenn sie auch eine »professionelle Zahnreinigung« durchführen lassen. Eine solche Zahnreinigung gehöre jedoch nicht zu den Standardleistungen der Kassen und koste rund 50 Euro, sagte TK-Pressesprecher Detlef Natusch. Zudem sei sie für einen Eintrag im »Bonusheft« nicht notwendig.
Das »Bonusheft« gibt es seit 1989. Wenn Zahnersatz wie etwa eine Krone nötig wird, kann es für den Patienten bares Geld wert sein. Im Allgemeinen werden von den Kassen 50 Prozent der Kosten getragen. Wer jedoch mit seinem »Bonusheft« regelmäßige Zahnvorsorgeuntersuchungen nachweisen kann, bekommt nach fünf Jahren schon einen 60-prozentigen Zuschuss. Nach zehn Jahren werden 65 Prozent der Kosten erstattet. Noch bis zum Jahresende sind diese Zuschüsse zum Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.
Ab 2005 muss für den Zahnersatz eine Extra-Versicherung abgeschlossen werden. Doch die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt lohne sich auch weiterhin, betonte Detlef Natusch. Wer sie in Anspruch nimmt und mit einem Stempel im »Bonusheft« bestätigen lässt, erhalte bei notwendig werdendem Zahnersatz auch weiterhin einen höheren Zuschuss seiner Krankenkasse.
Einzige Bedingung für den Bonusstempel bei Erwachsenen sei eine jährliche Vorsorgeuntersuchung, erklärte Natusch. Insgesamt hätten Patienten sogar Anspruch auf zwei prophylaktische Untersuchungen pro Jahr, bei denen auch die Praxisgebühr nicht zu zahlen sei. Erst wenn der Zahnarzt den Bohrer ansetzt, werden die zehn Euro fällig. Die von einzelnen Zahnärzten geforderte Zahnreinigung sei ein »unzulässiges Koppelgeschäft«.
Peter Herzog, Hauptgeschäftsführer der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin, konnte sich zu den erhobenen Vorwürfen nicht äußern. Weder von Seiten der Zahnärzte noch von Seiten der Patienten habe es bislang Hinweise auf derartige Fälle gegeben, sagte er dem ND. Sollten sie sich allerdings bestätigen, werde sein Verband dagegen vorgehen.
Wenn Patienten das Gefühl haben, vom Arzt oder Zahnarzt unrechtmäßig zur Kasse gebeten zu werden, sollten sie sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, rät Gabriel Rähse von der AOK. Die allgemeine Verunsicherung durch die Gesundheitsreform dürfe n...
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