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Wenn die Pappeln zu alt sind
Neben einem Wohnhaus lag das Grundstück der Nachbarin mit dichtem Baumbestand, darunter vielen Pappeln aus »grauer Vorzeit«. Schon einmal waren zwei Bäume umgeknickt und in den Garten nebenan gefallen. Im Dezember 1999 stürzten bei einem Sturm erneut zwei Pappeln auf das Nachbargrundstück, beschädigten ein Metallgartenhaus und den Zaun. Die Pappelbesitzerin weigerte sich, für den Schaden von 22000 Mark aufzukommen. Der Rechtsstreit der Nachbarn ging durch alle Gerichtsinstanzen.
Beim Bundesgerichtshof hatte der geschädigte Hauseigentümer, schließlich Erfolg (Urteil vom 21. März 2003, Az. V ZR 319/ 02). Bäume müssten so standfest sein, dass sie Stürme aushielten, Windbruch und Windwurf auszuschließen seien. Das aber traf auf die Pappeln nicht mehr zu.
Wie ein Sachverständiger bestätigte, hätte man diese Bäume schon längst fällen müssen, so alt und morsch seien sie gewesen. Wiederholt habe der Hauseigentümer seine Nachbarin eindringlich vor der Gefahr gewarnt. Das objektiv erkennbare Risiko weiterer Sturmschäden zu ignorieren , bedeute, den Schaden beim Nachbarn billigend in Kauf zu nehmen. Hinzuzufügen ist, dass Pappeln auch auf Dauer weniger standfest sind als andere La...
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