Kaminski-Anwälte bestreitenalleVorwürfe

Bei Pressekonferenz juristische Schritte angekündigt

  • Dieter Janke, Leipzig
  • Lesedauer: 3 Min.
Leipzigs beurlaubter Stadtkämmerer Peter Kaminski (CDU) hat die gegen ihn im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Spendenaffäre bei der Messestädtischen Union erhobenen Vorwürfe in aller Schärfe zurückgewiesen.
Nach den massiven Vorwürfen gegen Peter Kaminski (CDU) im so genannten Giesen-Bericht, die zur einstweiligen Suspendierung Kaminskis als Bürgermeister von Leipzig und Beigeordneter für Finanzen geführt haben, meldete er sich gestern an »höchster Stelle« in der Öffentlichkeit zurück. Assistiert von seinen Anwälten gab der Konkurrent Wolfgang Tiefensees im Oberbürgermeisterwahlkampf 1998 im Panorama-Café des Leipziger »Uni-Riesen« eine Pressekonferenz. Der von der sächsischen CDU zur Aufklärung der damaligen Spendenpraxis in Auftrag gegebene Bericht sei das »Papier nicht wert«, auf dem er stehe, sagte Kaminski-Anwalt Stefan Heinemann zum Auftakt. Das Dossier fuße vorwiegend auf subjektiven Einschätzungen von Befragten, sei schlecht recherchiert und halte deswegen in keinem der erhobenen Vorwürfe gegen Kaminski stand. Gießen hatte den Vorwurf erhoben, Kaminski habe sich im 98er Wahlkampf in finanzielle Abhängigkeiten begeben. Seinem damaligen Wahlkampfhelfer Roland Poser sei er daraufhin verpflichtet gewesen und habe ihm vor diesem Hintergrund für die Vermittlung eines Investors für die Rekonstruktion des Leipziger Zentralstadions ungerechtfertigt eine Provisionszahlung von einer Millionen Euro zukommen lassen. Dies habe den Verdacht eines kollusiven und korrupten Zusammenwirkens von Poser und Kaminski ergeben. Die Anwälte des Leipziger CDU-Mannes behaupteten gestern aufgrund eigener Recherchen und von eidesstattlichen Erklärungen Beteiligter, dass die Anwürfe in keinem der im Giesen-Bericht erhobenen Vorwürfe zu halten sind. So sei der Vertrag mit der Hamburger Firma salaction public relations GmbH, mit dem sich Kaminski in finanzielle Abhängigkeit gebracht haben soll, nicht durch Roland Poser, sondern durch ihn selbst ausgehandelt worden. Auch habe der Vertrag zu keiner Zeit für ihn ein finanzielles Risiko begründet. Vielmehr stand für die ausgehandelten Zahlungen der Leipziger CDU-Kreisverband ein, was Überweisungen in der Höhe von insgesamt über 100000 Mark belegen würden. Die Anwälte verwiesen auch auf entsprechende Äußerungen der Hamburger Firma, die sich auf ihre Verbindungen zum damaligen Schatzmeister der Leipziger CDU, Bullinger, berufen. Damit sei eine wesentliche Grundlage der Argumentation von Giesen hinfällig. Auch der zweite Eckpunkt der Dresdener Vorwürfe, Poser habe entgegen den Aussagen Kaminskis eine zentrale Rolle in dessen Wahlkampf gespielt, wurde entkräftet. Dies geschah mit Hilfe eidesstattlicher Erklärungen, aus denen in der gestern vorgestellten Stellungnahme Kaminskis mehrfach zitiert wurde. Zwar habe Poser als Wahlhelfer an Veranstaltungen und Sitzungen teilgenommen. Niemals habe er jedoch dabei eine »zentrale Rolle« gespielt, wie im Giesen-Bericht unterstellt. »Nach meinem Eindruck suchte Herr Dr. Giesen im Gespräch mit mir nach Argumenten, die seine vorgefasste Meinung zur "zentralen Rolle" von Herrn Poser im Wahlkampf von Herrn Kaminski untermauern«, wird ein Leipziger CDU-Mitglied über die Vorgehensweise bei der Erstellung des CDU-Berichts zitiert. Somit entfällt nach Meinung der Kaminski-Anwälte auch der dritte Vorwurf - ungerechtfertigte Provisionszahlung an Poser -, die sich aus dem von Giesen konstruierten Abhängigkeitsverhältnis beider ergebe. Bei einer sachlichen Untersuchung hätte festgestellt werden müssen, dass sie durchaus vertraglich gerechtfertigt gewesen und zudem nicht aus öffentlichen Mitteln beglichen worden sei. Vielmehr wurde sie von der Firma EMKA GmbH, die vom Leipziger Stadtrat den Zuschlag als Investor und Betreiber erhalten hatte, beglichen. Kaminskis Anwälte kündigten gestern an, auf eine beschleunigte Bearbeitung der gegen ihren Mandanten eingeleiteten Disziplinar- und Ermittlungsverfahren bei den zuständigen Stellen hinzuarbeiten. Gleichzeitig wollen sie die Möglichkeit von zivil- und strafrechtlichen Schritte gegen den Giesen-Bericht prüfen.
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