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Wie ein Beschuldigter zu belehren ist
StPO darüber belehrt worden war, daß er jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, das Recht hat, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen (BGH 38, 372). Schwieriger Beweis Naturgemäß hängt der Eintritt der Voraussetzungen eines Verbotes der Verwertung gemachter Angaben von tatsächlichen Umständen ab, nämlich davon, ob der den mehreren Beamten als einzelner gegenübersitzende Beschuldig...
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