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Oma ist geschützt

Wer einem Verwandten über das übliche Maß hinaus Hilfsdienste leistet, steht dabei wie ein Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das ist die Konsequenz einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes. Der 2. Senat gab in letzter Instanz der Klage einer Großmutter statt, die das Kind ihrer unverheirateten Tochter umfassend betreut hat. Als sie das Mädchen vom Kindergarten ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/501967.oma-ist-geschuetzt.html

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