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Antworten zum Erbrecht

wichtig, daß es sorgfaltig aufbewahrt wird. Allerdings muß dies so geschehen, daß es nach dem Tode des Erblassers auch gefunden und damit zur Kenntnis der Berechtigten und zur Ausführung gelangt. Man kann sein Testament im Schreibtisch, Bücherschrank etc. verwahren. Auch im Banksafe kann es hinterlegt werden. Das zweifelsfrei sicherste ist es jedoch, es beim Nachlaßgericht (Amtsgericht) in gericht...

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