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Was ist ortsübliche Pacht ?

vertrag gepachtet oder mit Nutzungsrecht auf einem Grundstück errichtet worden, gilt die Nutzungsentgeltverordnung vom 1.8.93. Danach beträgt das „Mindestentgelt“ pro Jahr und Stellplatz 60 DM. Obere Grenze ist das „ortsübliche Entgelt für vergleichbare Grundstücke“. Für den Fall, daß es zum Streit darüber kommen sollte, was ortsüblich ist, verweist das Bundesjustizminister...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/501977.was-ist-ortsuebliche-pacht.html

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