Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Betreten der Gleise nicht strafbar
Castor-Gegner erstreiten Erfolg vor Oberlandesgericht Celle
Wer Bahn-Schienen betritt oder besetzt, macht sich nicht strafbar, sondern begeht nur eine Ordnungswidrigkeit. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden (22 Ss 189/03). Die Richter hoben damit ein Urteil des Landgerichts Lüneburg auf. Dieses hatte das Betreten von Gleisen zu demonstrativen Zwecken als eine Straftat (Störung öffentlicher Betriebe) bewertet.
Die Vorgeschichte: Mit anderen Demonstranten hatte sich ein 44-jähriger Atomgegner am Morgen des 15. Mai 2001 im Bereich des Lüneburger Bahnhofs auf den Gleisen aufgehalten. Vom nahen Rangierbahnhof Maschen war damals ein Konvoi mit Castoren aus norddeutschen Atomkraftwerken zur französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague gestartet. AKW-Gegner aus Lüneburg und dem Wendland demonstrierten an v...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/50213.betreten-der-gleise-nicht-strafbar.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.