CDU-Ministerium schützte CDU-Familie

Reiche-Firma Hesco durfte Fördermittel behalten

  • Günter Brüggemann
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.
Brandenburgs Wirtschaftsministerium hat offenbar die Familie der CDU-Bundestagsabgeordneten Katherina Reiche vor Fördermittel-Rückzahlungen in Höhe von knapp einer Million Euro bewahrt. Das berichtet das Magazin »Spiegel«. Ein Widerrufsentwurf der Investitionsbank des Landes (ILB) aus dem Jahr 2003 sei vom CDU-geführten Wirtschaftsministerium gestoppt und die Millionenförderung sei letztlich nicht zurückgenommen worden. Der Sprecher von Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU), Steffen Kammradt, sagte hingegen, die Zuwendung aus dem Jahr 1997 sei gerechtfertigt gewesen. Auch ILB-Sprecher Matthias Haensch wies die Vorwürfe zurück Der inzwischen insolvente Reiche-Familienbetrieb Hesco in Luckenwalde, dessen Gesellschafter Katherina Reiche und ihre Eltern, Birgitt und Klaus Reiche, waren, hatte laut »Spiegel« 1997 einen Zuschuss über 931062 Euro erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern. Den 60 Mitarbeitern des Unternehmens, das Kunststoffteile für Handys und die Autoindustrie herstellt, war im Juni 2003 kurzfristig gekündigt worden. Kurz zuvor waren ein neuer Geschäftsführer eingesetzt und die Firma umbenannt worden. Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Landtag und wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Heiko Müller, warnte vor einer Vorverurteilung wegen möglicher Bevorzugung des Unternehmens. Zudem drohen den Eltern Katherina Reiches staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, wie die »Potsdamer Neueste Nachrichten« berichten. Die Potsdamer Behörde habe jetzt einen entsprechenden Vorgang der Staatsanwaltschaft Halle übernommen. Diese habe einen »Anfangsverdacht wegen des Tatvorwurfs der Untreue«. Die SPD-Landtagsabgeordnete Esther Schröder zitierte aus einem Schreiben des Wirtschaftsministerium, die ILB habe ab Ende August 2003 gewusst, dass Hesco die Auflagen nur bis August 2001 eingehalten habe. Dem Magazin zufolge drängte das Wirtschaftsministerium auf eine weitere Prüfung des Falls, was aus dessen Sicht kein ungewöhnlicher Vorgang gewesen sei. Banker warnten dem Bericht zufolge jedoch ausdrücklich vor einer Nachsicht gegenüber den Firmenbetreibern, die am alten Standort mit einem neuen Unternehmen weiter arbeiten wollten. Kammradt und Haensch bestätigten, dass die ILB im September 2003 einen Widerrufsentwurf wegen des Verstoßes gegen Auflagen verfasst hatte. Doch danach hatten die Firmeninhaber Kammradt zufolge »ergänzende, entscheidungsrelevante Unterlagen eingereicht«, womit sich die eine Rückforderung dann erübrigt h...

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