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Menschlichkeit

Spätaussiedler-Zuweisung rechtmäßig

Spätaussiedler müssen drei Jahre lang in einer ihnen zugewiesenen Kommune blieben, wenn sie Sozialhilfe erhalten wollen. Laut Bundesverfassungsgericht ist diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar - wenngleich sie das allen Deutschen zustehende Recht auf Freizügigkeit »erheblich beeinträchtigt«. Es ist sehr weise, dass die Verfassungsrichter deshalb eine Härtefallregelung anmahnten. Sie haben w...

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