Experte fand auf gelöschter Festplatte die Buchstaben »kiep«

Augsburger Landgericht schließt Ermittlungen bei der CSU nicht aus

Im Steuerstrafprozess gegen Max Strauß, einen der Söhne des 1988 verstorbenen langjährigen bayerischen Ministerpräsidenten, schließt das Augsburger Landgericht Ermittlungen bei der CSU nicht aus.

Augsburg (Agenturen/ND). In dem Strafverfahren gegen den 1959 geborenen älteren Strauß-Sohn wies der Vorsitzende Richter Maximilian Hofmeister am Dienstag darauf hin, dass jüngste Äußerungen des in Kanada lebenden Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber, denen zufolge auf Tarnkonten geflossene Zahlungen für die CSU bestimmt gewesen seien, möglicherweise in die Ermittlungen des Gerichts einbezogen werden müssten. Max Strauß soll der Anklage zufolge von Schreiber Provisionszahlungen in Höhe von umgerechnet 2,6 Millionen Euro erhalten und nicht versteuert haben. Das Gericht befasste sich am Dienstag erneut mit einer verschwundenen Festplatte eines Notebooks des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Datenträger belastendes Material enthielt. Kurz vor einer Hausdurchsuchung bei Max Strauß war dessen Notebook-Festplatte angeblich plötzlich von einem Virus befallen und daraufhin gelöscht worden. Um die auf dem Datenträger ursprünglich gespeicherten Informationen zu rekonstruieren, beauftragte der Sachverständige Bernd Wißner damals zwei Fachfirmen. Beim Versand zwischen den Firmen kam das wichtige Beweisstück jedoch auf rätselhafte Weise abhanden. Der vom Gericht geladene Festplattenexperte Ralf Hensel sollte sich gestern zu seinen handschriftlichen Notizen über wiederhergestellte Dateien auf dem Datenträger äußern. Er sagte aus, er habe auf der Festplatte eine Datei mit dem Namen »master.txt« entdeckt. Außerdem habe er eine Datei mit den Anfangsbuchstaben »max« gefunden. In einem weiteren Dateinamen seien die Buchstaben »kiep« enthalten gewesen. Die Strafkammer geht davon aus, dass es sich dabei nicht um einen Zufall handelt und dass damit der frühere langjährige CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep gemeint war. Die Staatsanwaltschaft vermutet hinter der Datei »master.txt« ein Schweizer Tarnkonto, das sie dem Angeklagten zurechnet. Das »Master«-Konto - nach dem Tod des bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß in »Maxwell« umgetauft - spielt eine wesentliche Rolle in dem komplexen Indizienprozess. Für »Master« und »Maxwell« soll der Angeklagte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine Verfügungsberechtigung gehabt haben. Darüber seien auch die unversteuerten Schreiber-Millionen geflossen, behauptet die Anklage. Demgegenüber verwies der Vorsitzende Richter Hofmeister am Dienstag auf eine Aussage des Waffenlobbyisten im Nachrichtenmagazin »Spiegel«, wonach die CSU für das Schweizer Schlüsselkonto »Maxwell« verfügungsberechtigt gewesen sei und nicht Strauß. Es könne sein, dass Ermittlungen in diese Richtung notwendig würden und für Max Strauß günstig verlaufen könnten, sagte der Vorsitzende. Nach den Worten von Strauß-Anwalt Wolfgang Dingfelder ist unklar, ob die CSU Zugriffsmöglichkeit auf das Konto gehabe habe. Er rechne jetzt mit einer Vernehmung von Ministerpräsident und CSU-Chef Edmund Stoiber. Das Konto wurde 1988 eingerichtet als Stoiber Leiter der bayerischen Staatskanzlei war. Dingfelder sagte, er werde sich nach Absprache mit Gericht und Staatsanwaltschaft mit Schreiber in Verbindung setzen. Strauß ist einem neuen Gutachten seiner Ärzte zufolge weiterhin nur eingeschränkt verhandlungsfähig. Er leide an massiven Verstimmungen und depressiven Einbrüchen, sagte Dingfelder. Vor allem nach den Prozesstagen brauche er besondere ärztliche Hilfe. Strauß wird seit September 2003 in der Psyc...

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