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Ursel Quack aus Haft entlassen

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen Ursel Quack am Montag abend außer Vollzug gesetzt. Die 37jährige war am 8. November unter dem Verdacht, Kontakte zur RAF zu unterhalten, verhaftet worden. Gleichzeitig fanden in Saarbrücken fünf Hausdurchsuchungen statt. Deren Auswertung, so Ermittlungsrichter Dr. Beyer, hätte jedoch keine Hinweise darauf ergeben, daß Ursel Quack nach der Verhaftung von Birgit Hogefeld Kontakte zur RAF unterhalten habe. Sie muß sich jetzt wöchentlich bei der Polizei melden. Das Ermittlungsverfahren hält der BGH aufrecht. Ihr wird die Umsetzung des angeblich von der RAF entwickelten Konzeptes des Aufbaus einer „Gegenmacht von unten“ vorgeworfen. Um dieses Konzept zu verwirklichen, soll sie in mehreren antirassistischen Initiativen gearbeitet haben.

Linke Gruppen aus Saarbrücken kritisieren, daß mit der juristischen Konstruktion des „Aufbaus einer Gegenmacht von unten“ viele Linke verfolgt werden können.

ROLAND RÖDER

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