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Eingriff ins Postgeheimnis
nisverweigerung Berechtigten Zwang (Ordnungsgeld oder -haft) angewandt worden ist oder wenn die Belehrung eines zur Zeugnisverweigerung Berechtigten unterlassen worden ist. Ein besonderer Fall der Beschlagnahme ist die Postbeschlagnahme (§ 99 StPO). Sie betrifft Briefe und Sendungen wie auch Telegramme, die sich „auf der Post befinden“ und entweder vom Beschuldigten herrühren oder an i...
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