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Eheliches Kind
Das Gesetz halt für ein nichteheliches Kind drei Möglichkeiten der Legitimation bereit, d.h. es kann ein eheliches Kind seiner leiblichen Eltern werden, durch - Verheiratung der Eltern. (Jederzeit nach der Geburt des Kindes möglich, §§ 1719 ff BGB); - Ehelicherklärung. (Auf Antrag des Vaters oder nach dessen Tod auf Antrag des Kindes durch das Gericht, §§ 1723 ff BGB). Dabei ist zu beachten, daß d...
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