Den Juristen Götz Berger in anderem Zusammenhang kennengelernt

das auch Maßnahmen zur Eigentumsrückerstattung und Entschädigung vorsah. Zu jenem Gesetzentwurf hatte der jüdische Jurist Dr Leo Zukkermann - ebenfalls im Zentralsekretariat beschäftigt und mit Merker spätestens aus dem französischen und mexikanischen Exil bekannt - im Frühjahr 1948 Ergänzungsvorschläge vorgelegt. Diese zielten auf die Wiedergutmachung an denjenigen Juden ab, die von den Nazis aus Deutschland vertrieben worden waren und aus verständlichen Gründen nicht in das Land des Holocaust zurückkehren wollten. Das Problem war b'is dato im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. In dieser Situation betrat Berger, zu dieser Zeit Leiter der Justizabteilung im Zentralsekretariat, die Szene - zusammen mit seinem Genossen Ernst Melsheimer, dem Mann

mit der nicht unbedeutenden NS-Karriere und damaligen Vizepräsidenten der Hauptabteilung Justiz. Beide schwangen sich zu Gralshütern der reinen kommunistischen Lehre auf und entfalteten eine reg...


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