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Kontrolle nach der Autowäsche

Nach jedem Besuch einer automatischen Waschanlage sollte der Autofahrer kontrollieren, ob am Auto Beschädigungen aufgetreten sind. Nur dann ist es laut dem Deutschen Touring Automobil Club (DTC) möglich, den Betreiber der Waschstraße für diese Schäden haftbar zu machen. Selbst wenn mit Hinweisschildern eine Haftung des Unternehmens weitgehend ausgeschlossen werden soll, geben heute in Streitfällen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/545368.kontrolle-nach-der-autowaesche.html

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