Sportboote müssen jetzt langsamerfahren
Seit dem 1. Juni gelten neue Verordnungen auf den märkischen Wasserstraßen
(ADN). Sportbootbesitzer müssen auf Brandenburgs Wasserstraßen seit dem 1. Juni neue Regelungen beachten. Die Verordnung hebe zwar das bisher bestehende Mittagsfahrverbot von 12 bis 15 Uhr auf, reduziere dafür aber wesentlich die zulässige Geschwindigkeit, erklärte die Präsidentin der Wasserschutzpolizei, Monika Scheufler, am Mitt-
woch vor Journalisten in Potsdam. Nach den bisherigen Regelungen durften Motorboote auf Gewässern mit einer Breite von über 250 Metern mit einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde fahren. Jetzt seien dagegen nur noch acht Stundenkilometer erlaubt, sagte Frau Scheufler.
Es gebe allerdings auch Ausnahmeregelungen. Im Potsda-
mer Raum seien das der Große Wannsee, Jungfernsee, Tiefer See, Templiner See, Schwielowsee und Großer Zernsee. Hier seien außerhalb des ufernahen Schutzstreifens mit einer Breite von 100 Metern von 5 bis 12 Uhr sowie 15 bis 22 Uhr Höchstgeschwindigkeiten von 25 Stundenkilometern erlaubt. Außerdem bestehe für
mehrere Gewässer ein ausdrückliches Nachtfahrverbot.
Der Bezirk der brandenburgischen Wasserschutzpolizei umfaßt 1670 Kilometer schiffbare Wasserstraßen. Im Sommer 1994 wurden rund 150 000 Sportboote registriert. Viele Wassersportler kommen inzwischen auch aus Holland, Belgien und Polen.
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