Lang lebe das Mittelstandskartell

Bundesratsmehrheit stoppt Pressefusions-Reform. Es gebe keinen Reformbedarf, sagt die Union

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Erhaltung der Pressevielfalt durch erleichterte Zeitungsübernahmen - mit einer paradoxen Idee wollte das Wirtschaftsministerium auf die Medienkrise reagieren. Doch die Pläne sind vorerst gescheitert.

Deutschland muss »an die Weltspitze« zurück. Deutschland muss wieder »in die Hände spucken«. Deutschland kann die »Zwänge der Globalisierung« nicht einfach ignorieren. So hat Hartmut Schauerte schon oft geredet. Denn der CDU-Experte für Mittelstands- und Wettbewerbspolitik ist als »Reformer« bekannt. In diesem Sommer quiekt eine »Arbeitszeit-Debatte« durch das verregnete Dorf, und Schauerte ist einer der bestimmtesten Fürsprecher der Rückkehr zur 40- Stunden-Woche. Trotzdem dürfte sich Schauerte in den letzten Wochen den Unmut eines zwar nicht großen, aber einflussreichen Unternehmerverbandes zugezogen haben: des »Bundesverbandes deutscher Zeitungsverleger« (BDZV).
Als die Herren des gedruckten Wortes vor einigen Tagen in Berlin Jahresbilanz zogen, kam die Rede nur ganz kurz auf den Mann aus dem Sauerland. Die Position des »Abgeordneten Schauerte«, verlautete das BDZV-Podium in den allgemeinen Aufbruch hinein, sei zwar bekannt. Doch sei man trotzdem optimistisch, dass die seit Monaten in der Diskussion befindliche »Reform« der Bestimmungen zur Kontrolle von Monopolbildungen auf dem Zeitungsmarkt innerhalb des »Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen« (GWB) auch den Bundesrat passieren könne. Das Kabinett hatte die Novelle bereits Ende Mai verabschiedet.
Jetzt mussten sich die Verleger eines anderen belehren lassen: »Der Entwurf führt zu einer faktischen Aufhebung der Pressefusionskontrolle«, erklärte die Mehrheit der Länderkammer in ihrer ersten Stellungnahme zum Entwurf. »In der Sache sind die vorgeschlagenen Änderungen nicht das probate Mittel, um die strukturellen und konjunkturellen Probleme der Presse zu lösen«, heißt es weiter. Das Fazit des Unions-Papiers: »Die Pressefusionskontrolle in ihrer jetzigen Form hat sich insgesamt bewährt.«
Die derzeit gültigen Bestimmungen zur Pressefusionskontrolle stehen seit 1976 als »Presserechenklausel« im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das GWB muss derzeit an übergeordnete EU-Normen angeglichen werden - doch sei, wie das Bundeskartellamt sowie verschiedene CDU-, Grünen-, und FDP-Politiker in den letzten Wochen immer wieder betonten, eine Änderung der Pressefusions-Bestimmungen in diesem Zusammenhang nicht notwendig.

Bestehendes Gesetz bevorteilt kleine Verlage
Die Schutzklausel für die Kleinen wurde in einer Situation eingeführt, in der eine Übernahme-Welle durch die westdeutsche Presselandschaft rollte. Seither werden kleinere Verlage durch ein breites Regelwerk vor der Übernahme durch größere geschützt. Gleichzeitig bietet das Gesetz den kleineren Verlagen Möglichkeiten, die es den größeren versagt. Da im deutschen Wettbewerbsrecht das so genannte »Mittelstandskartell« statthaft ist, können kleinere Zeitungsverlage schon jetzt zusammenarbeiten - etwa durch »Anzeigenkooperationen«, bei denen benachbarte Lokalzeitungen einem Werbekunden aus einer Hand Präsenz in einem vergleichsweise großen Verbreitungsgebiet anbieten und so besser gegen z.B. Prospekte-Verteiler konkurrieren können, die die Werbung direkt in die Postkästen werfen lassen.
Die Bevorteilung der Kleinen gegen die Großen aufzuheben - nichts anderes bezweckten die in der GWB-Novelle vom Bundeswirtschaftsministerium angestrebten Änderungen. Erstens sollten »Bagatellfälle« - die Übernahme von besonders kleinen Verlagen mit einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro - von kartellrechtlichen Prüfungen überhaupt ausgenommen werden. Darüber hinaus war vorgesehen, die Begrenzung des Gesamtumsatzes der Fusionspartner von 25 auf 50 Millionen Euro anzuheben - die großen Verleger hatten zeitweise sogar die Zahl 100 Millionen ins Spiel gebracht. Um aber eine numerische Reduktion der viel gerühmten deutschen Zeitungsvielfalt zu verhindern, sollte eine »Altverlegerklausel« eingeführt werden. Demnach hätte nach einer Übernahme entweder der ausgekaufte Alteigentümer oder eine unabhängige Person nach der Übernahme eines Titels dafür Sorge zu tragen, dass das aufgekaufte Blatt nicht als »publizistische Einheit« verschwände - ohne allerdings entsprechende Handhaben zu bekommen. Ferner hätten vor einer Übernahme wirtschaftliche Probleme nachgewiesen werden müssen. Pressevielfalt durch Marktkonzentration - auf diesen Nenner ließ sich der »Reform«-Plan bringen.

Die »Lex Holtzbrinck« ist stecken geblieben
Schon die Einführung der »Presserechenklausel« Mitte der Siebziger dürfte als eine Maßnahme einer sozialdemokratischen Regierung gegen »Bild« und den Axel Springer-Verlag zu verstehen sein. Paradoxerweise wurde fast 30 Jahre später die Ankündigung, die Klausel wieder aufzuheben, ebenfalls als Affront gegen den Springer-Verlag aufgefasst. Erstmals andiskutiert wurde insbesondere die so genannte »Altverlegerklausel« nämlich im Sommer vergangenen Jahres, als der eher linksliberale Zeitungsverlag Holtzbrinck zusätzlich zum Berliner »Tagesspiegel« noch die »Berliner Zeitung« übernehmen wollte. Vertreter des Hauptstadt-Konkurrenten Springer opponierten zunächst energisch und sprachen von einer Verschwörung. Doch scheint sich auch der konservative deutsche Zeitungsgigant längst auf die Vorteile des Clement-Entwurfes besonnen zu haben. Jedenfalls haben die großen Verlage innerhalb des BDZV in wenigen Monaten die Stimmen der kleineren zum Verstummen gebracht. Man stehe »geschlossen« hinter dem Entwurf, heißt es inzwischen.
Nach der für viele doch überraschend pauschalen Ablehnung durch die Bundesratsmehrheit dürfen über diese Frage im kommenden Herbst noch interessante Auseinandersetzungen erwartet werden. Denkbar wäre eine Erleichterung von »A...

Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.