Wer darf denn nun bei Ozon-Alarm fahren?
Das neue Ozon-Fahrverbot mit vielen Ausnahmeregelungen / Plakette auch bei Dekra
Von JÜRGEN HOLZ
Das neue Ozon-Fahrverbot hat seine Tücken. Zunächst einmal: Über ein Fahrverbot bei Ozon-Alarm entscheidet eine Schlüsselzahl im Fahrzeugschein. Danach dürfen alle Autos mit orangen, sechseckigen G-Kat-Plaketten - also Fahrzeuge mit geringem Schadstqffausstoß - weiter fahren.
Die Schlüsselzahl findet man im breiten Fahrzeugschein allein stehend in der zweiten Spalte unter „Schlüssel-Nr.“ oder als die letzten zwei Ziffern in der Spalte „Schlüsselnummern“ der ersten Zeile des schmalen Fahrzeugscheines.
Alle Fahrzeuge mit den Schlüsselzahlen 01 bis 04, 09 sowiell bis 26 sind vom Ozon-Fahrverbot ausgenommen. Bei Diesel-Motoren mit der Schlüsselzahl 03 muß der Halter mit einer Bescheinigung des Herstellers nachweisen, daß die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden.
Besonderheiten gibt es für die Schlüsselnummern 04, 09,
15: Wenn bei diesen Fahrzeugen in der Fahrzeugschein-Spalte „Antriebsa...
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