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Wer zahlt bei Blitzeinschlag?

Sommerzeit ist Gewitterzeit. In keiner anderen Jahreszeit blitzt und donnert es in Deutschland so häufig wie im Sommer - wenn auch nicht jedes Jahr ganz so oft wie heuer. Von Privatleuten werden alljährlich rund 280000 Blitzschäden gemeldet, Gesamtschadenshöhe laut Versicherungswirtschaft: 200 Millionen Euro. So schön, so gut. Im allgemeinen trifft es ja ohnehin immer nur die anderen, aber angesichts der diesjährigen Wetterlage kann man schon mal auf die Idee kommen, zu fragen: Was wird, wenn der Blitz bei mir einschlägt? Wenn das Haus demoliert wird, ist die Lage relativ klar, dann muss die Gebäudeversicherung ran. Hausbesitzer wissen im allgemeinen, dass man auf diese Versicherung nicht verzichten kann. Gezahlt wird im allgemeinen auch dann, wenn das Haus keinen Blitzableiter hatte. Es ist übrigens ein weit verbreiteter Irrtum, anzunehmen, dass jedes Haus über einen solchen verfügen muss. Die geltende Bauordnung in Berlin zum Beispiel schreibt das nicht vor. Nur für so genannte Sonderbauten wie Schulen oder Krankenhäuser kann die Bauaufsicht eine solche Bedingung stellen. Für Schäden in der Wohnung ist die Hausratversicherung zuständig. Wer keine besitzt, muss das finanzielle Risiko allein tragen - und kann die Ausgaben dafür auch nicht von der Steuer absetzen. So jedenfalls urteilte kürzlich der Bundesfinanzhof. Mit ihrer Entscheidung wollten die Richter wohl auch darauf aufmerksam machen, dass eine Hausratversicherung zu den grundlegenden Absicherungen privater Haushalte gehört. In der Hausratversicherung sind unter anderem auch Schäden abgedeckt, die durch oder in Folge eines Blitzeinschlags entstehen. Dies schließt auch Brandschäden mit ein. Wichtig beim Abschluss einer Hausratversicherung ist die Höhe der Versicherungssumme. Als Faustregel gilt: Pro Quadratmeter werden 600 Euro Versicherungssumme angesetzt. Bei einer 70 Quadratmeter großen Wohnung ergibt sich beispielsweise eine Summe von 42 000 Euro. Ein Betrag, den man nicht immer unbedingt auf dem Konto hat. Die häufigste Schadenursache bei Sommergewittern sind - neben dem direkten Blitzeinschlag - auf eine Überspannung zurückzuführen. Dabei schlägt der Blitz nicht in Haus oder Wohnung ein, sondern zum Beispiel in die Hochspannungsleitung ein. Die Energie entlädt sich dann auch über die heimische Steckdose. Die Folgen kennen die Schadensbegutachter der Versicherungswirtschaft: Durch Kurzschluss werden angeschlossene Geräte zerstört - möglicherweise brennt es sogar. Besonders gefährdet sind gerade Elektrogeräte wie Fernseher, Computer, Stereoanlage, Faxgerät, Kühlschrank, Wasch- und Spülmaschine. Bei vielen Versicherungen sind Überspannungsschäden durch Blitzschlag nicht im Umfang der Hausratversicherung enthalten, sondern müssen mit Zuschlag abgesichert werden. In der Regel werden bei solchen Schäden bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Manche Versicherung gibt sich großzügig: Die DA Direkt zum Beispiel bietet diesen Versicherungsschutz beitragsfrei und deckt darüber hinaus die gesamte Computer-Hardware in unbegrenzter Höhe mit ab. (Aber: Nicht blenden lassen. Es gibt keine Versicherung, die irgendetwas verschenkt.) Hier einige Tipps für den Schutz vor Blitz- und Überspannungsschäden: Ziehen Sie bei herannahenden Gewittern und längerer Abwesenheit die Netzstecker aller Elektrogeräte aus der Steckdose. Wenn Sie Ihre Elektrogräte auch bei Gewitter nutzen möchten, sollten Sie diese mit Überspannungsschutz-Steckdosen sichern, die sich leicht in die normale Steckdose einstecken lassen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz: Ohne Hausratversicherung kann ein Blitzeinschlag erhebliche finanzielle Folgen haben. Achten Sie auf die Höhe der Versicherungssumme: Im Extremfall ...

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