Mehrjährige Haft beantragt
Plädoyers im Sachsenhausen-Prozeß / Nächste Woche Urteil
Die abgebrannte Jüdische Baracke wurde überdacht und ist für Besucher weiterhin unzugänglich ND-Foto: Burkhard Lange
(ADN). Im Prozeß um den Brandanschlag auf die KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen hat die Staatsanwaltschaft für die beiden Angeklagten mehrjährige Haftstrafen gefordert. Nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Felix Bak sind der 25jährigen Angeklagte Thomas H. und der 22jährige Ingo K. der Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz überführt. Am zehnten Verhandlungstag des neuaufgerollten Prozesses verlangte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Potsdam für H. eine Haftstrafe von drei Jahren, während K. zweieinhalb Jahre hinter Gitter soll.
Die Staatsanwältin Mareen Laggies plädierte für beide Angeklagte auf „verminderte Schuldfähigkeit“ Sie seien zur Tatzeit wohl „erheblich alkoholisiert“ gewesen. Bei Ingo K. spiele auch seine von zwei psychiatrischen Gutachten festgestellte starke Intelligenzminderung eine Rolle. Vor den
Plädoyers hatte Richter Ulrich Suchan ein letztes Mal vor Abschluß der Beweisaufnahme mit eindringlichen Befragungen versucht, zumindest ein Teilgeständnis der Angeklagten zu erreichen. Sowohl bei
der ersten Verhandlung wie auch vor der Polizei hatten sie Geständnisse abgelegt, später jedoch widerrufen.
Eine Urteilsverkündung ist für Donnerstag kommender Woche geplant.
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