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Wer zahlt für den Abgastest an Gasheizern?

In der uns zugestellten Betriebskostenabrechnung erschien auch ein Posten für die Überprüfung der Außenwand-Gasheizer in unserer Wohnung. Diese gehören jedoch dem Vermieter. Muß dieser nicht selbst für diese Kosten aufkommen? A. Gallarach, Neubrandenburg Die Abgasüberprüfungspflicht ist im Bundesimmissionsschutzgesetz, seinen Ausführungsbestimmungen und in landesrechtlichen Vorschriften geregelt. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/574225.wer-zahlt-fuer-den-abgastest-an-gasheizern.html

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