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Dolgenbrodt-Angeklagter will Beweisstück erst '93 gekauft haben

  • Lesedauer: 1 Min.

(dpa). Im Prozeß um den Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1992 in Dolgenbrodt hat eine Sachverständige Textilfasern vom Tatort einer Hose des Angeklagten zugeordnet. Am Zaun des abgebrannten Heimes waren acht Fasern gesichert worden. Drei davon gehörten zu der Tarnhose des Angeklagten, sagte die Sachverständige für Gerichtsbiologie des Landeskriminalamtes (LKA) am Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder).

Daß die Mikrofasern von anderen untersuchten Textilien stammen könnten, schloß die Sachverständige aus. Allerdings wies sie darauf hin, daß es theoretisch eine zweite, gleichstrukturierte Hose geben könnte. Der Angeklagte sagte, er habe die Tarnhose seit Oktober 1992 mehrfach für Konzertbesuche von einem Bekannten geliehen und im Mai 1993 habe er sie dann dem Besitzer abgekauft.

Der 22jährige steht bereits zum zweiten Mal wegen des Anschlages vor Gericht. 1994 war er vom Landgericht Potsdam mangels Beweisen freigesprochen worden. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Frankfurt gegeben. Der Anschlag vom Herbst 1992 hatte für Schlagzeilen gesorgt, da es hieß, Dorfbewohner hätten den Brandstifter bezahlt. Das bezugsfertige Heim war völlig abgebrannt.

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